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Standards für Tauchlehrer Assistenten

Standards für Tauchlehrer

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Standards für Tauchlehrer Assistenten

Standards für Tauchlehrer

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Mindest Kurs-Inhalte für Tauchlehrer Zertifizierung

Mindest Kurse-Inhalte für Tauchlehrer Zertifizierung

1. UMFANG UND ZWECK

Diese Standards stellen Mindest-Inhalts-Anforderungen für die Ausbildung von Instructoren (Tauchlehrern) dar. Diese Anforderungen sollten nicht als Richtlinie für die optimale Ausbildung eines Instructors betrachtet werden. Im Gegenteil, Ausbildungsinhalte, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen, sind wünschenswert. Die Inhalte dieser Standards sind umfassend, sind aber allgemein gehalten. Das heißt, diese Standards beinhalten all die Themenbereiche, die für die Minimum-Ausbildung eines Instructors für die Ausbildung von Freizeit-Geräte-Tauchern erforderlich sind, aber sie enthalten keine umfassende, detaillierte Auflistung von den Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, die für jeden Bereich erforderlich sind. Diese Punkte werden einfach in den Standards aufgezählt; es wird angenommen, daß ausführliche Kursunterlagen der Ausbildungsorganisationen, die diesen Standards entsprechen, genaue Beschreibungen enthalten würden. Eine Liste von anerkannten Ausbildungsorganisationen, die sehr ausführliche Kursinhalte, die den Standards entsprechen, veröffentlicht haben, finden Sie in Anhang A.

Empfehlungen, hinsichtlich detaillierteren Lehrinhalten zu jedem Themenbereich, finden Sie in einer Liste von anerkannten pädagogischen Lehrunterlagen in Anhang B .

Obwohl die angeführten Wissensbereiche scheinbar in einer logischen Reihenfolge angeführt sind, sollten diese Angaben nicht als Lehrplan gesehen werden. Das heißt, die Reihenfolge in der die Wissensinhalte in den Standards präsentiert werden bedeutet nicht, daß diese Reihenfolge im Unterricht eingehalten werden muß. Es ist auch nicht die Absicht bei den Anforderungen, die in diesem Werk präsentiert werden, Schwerpunkte auf besondere Themenbereiche (oder die Art in der sie unterrichtet werden) zu setzen. Kurs-Inhaltsangaben, Lehrpläne und andere Ausbildungsunterlagen, die von anerkannten Tauch-Ausbildungsorganisationen für die Instructor-Ausbildung erstellt wurden, dienen als Richtlinien für die Reihenfolge und Gewichtung, die den, in diesen Standards enthaltenen Inhaltsanforderungen zukommen. Entscheidungen hinsichtlich Reihung und Wertung liegen im Ermessen des jeweiligen Instructor-Ausbilders oder -Prüfers im Rahmen der Empfehlungen der anerkannten Ausbildungorganisation und müssen mit Rücksichtnahme auf Umwelt Faktoren, Lehrer-Eigenschaften, und andere relevante Überlegungen gemacht werden.

Die Instructor Qualifikation berechtigt einen zertifizierten Instructor dazu Freizeit-Gerätetaucher auszubilden und zu zertifizieren. Es ist Zweck dieser Standards zu erwirken, daß Personen, die diese Qualifikation erlangen, zuvor eine anerkannte Grundlagen-Ausbildung im Unterrichten von Freizeit-Gerätetauchern erhalten. Ein zertifizierter Instructor ist dazu berechtigt, das Wissen und die Fähigkeiten anzuwenden, die in diesen Standards festgelegt werden, um Freizeit-Gerätetaucher in Theorie und Praxis auszubilden und durch die jeweilige anerkannte Ausbildungsorganisation zu zertifizieren.

2. BEGRIFFSBESTIMMUNG

ZERTIFIZIERUNG: Der Inhaber hat alle Anforderungen eines Instructor Ausbildungskurses erfüllt. Diese Zertifizierung wird, durch eine anerkannte Ausbildungsorganisation auf Grund der schriftlichen Bestätigung des Instructor-Ausbilders oder  Prüfers ausgestellt, daß alle Kurs-Anforderungen zufriedenstellend erfüllt worden sind (wie im persönlichen Logbuch und Ausbildungsnachweis des Inhabers dokumentiert wird).

ZERTIFIZIERTER GERÄTE-TAUCH-INSTRUCTOR: Eine Person, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt qualifiziert ist und von einer anerkannten Ausbildungsorganisation berechtigt ist, Freizeit-Taucher auszubilden und die Ausstellung der Freizeit-Taucher-Zertifizierung zu veranlassen. Um diese Berechtigung zu erhalten, muß der Instructor den jährlichen Verlängerungs-Anforderungen der anerkannten Ausbildungsorganisation entsprechen.

KURS ZUM ZERTIFIZIERTEN INSTRUCTOR: Der Ausbildungskurs zum Instructor, der dazu führt, daß eine Instructor Zertifizierung durch eine anerkannte Ausbildungsorganisation ausgestellt wird. Der erfolgreiche Abschluß eines Kurses, der diesen Standards entspricht oder sie übersteigt, qualifiziert (berechtigt) den Absolventen dazu, das Wissen und die Fähigkeiten, die in diesen Standards umrissen sind, anzuwenden um theoretische und praktische Ausbildung von Freizeit Tauchern durchzuführen, und um die Ausstellung der Freizeit Taucher Zertifizierung bei der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation zu veranlassen.

MINDEST -TAUCHAUSRÜSTUNG DES INSTRUCTORS: Diese Ausrüstung muß mindestens aus folgenden Teilen bestehen: Flossen, Maske, Schnorchel, Preßluft-Flasche mit Ventil, Tariermittel mit Inflator, Rückentrage, Regler, Alternative Luft Versorgung (aktives Luft Liefer-System), Finimeter, Gewicht-Ballast-System(Bleigurt) und Kälteschutz-Anzug (falls angebracht), Zeitmeßgerät, Tiefenmesser, Tauchermesser / Taucher Werkzeug (außer wenn dies durch örtliche Gesetze verboten ist), Kompaß/Richtungsanzeige, Not-Signal-Gerät, (Schreib-)Tafel und Tauch Tabellen.

AKTUELL oder GÜLTIG (im Sinne von nicht abgelaufen): Innerhalb eines Jahres nach Austellungsdatum des Zertifikats oder des Dokumentes.

TAUCHER-RETTUNG (Rettungstaucher): Ausbildung, die von einer anerkannten Ausbildungsorganisation angeboten wird, die gezielte theoretische und praktische Ausbildung in folgenden Gebieten einschließt: Selbst-Hilfe, Selbst-Rettung, Partner-Hilfe, Partner-Rettung, Notfalls-Planung und Unfalls-Verfahren.

3. VORAUSSETZUNGEN

Um an einem Instructor Kurs teilnehmen zu dürfen sind folgende Mindest-Voraussetzungen erforderlich.

3.1 Alter: Der Kursteilnehmer muß mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein; es gibt keine obere Altersbegrenzung.

3.2 Ärztliche Untersuchung: Der Kursteilnehmer muß eine gültige ärztliche Untersuchung nachweisen und von einem Arzt für tauchtauglich erklärt worden sein, bevor er an der Ausbildung im Wasser teilnehmen darf.

3.3 Im Logbuch nachgewiesene Tauchgänge: Der Kursteilnehmer muß mindestens vierzig (40) Freiwasser Tauchgänge absolviert und im Logbuch eingetragen haben (diese sind durch Vorlage des Logbuches nachzuweisen).

3.4 Mindest Tauchausrüstung des Instructors: Der Kursteilnehmer muß die mindest Tauchausrüstung des Instructors besitzen.

3.5 Mindest Instructor Zertifizierung: Der Kursteilnehmer muß die Anforderungen für einen Grundstufenkurs erfüllt haben und eine Grundstufen Zertifizierung besitzen.

4. ERFORDERNISSE FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG

Um als Instructor zertifiziert zu werden, muß ein Kursteilnehmer folgende Mindestanforderungen erfüllen.

4.1 Beurteilung der körperlichen Kondition und Schwimmfähigkeit: Der Kursteilnehmer muß seine schwimmerischen Fähigkeiten nachweisen, indem er, die von der jeweiligen Ausbildungsorganisation geforderte Schwimmprüfung einem zertifizierten Instructor-Ausbilder oder -Prüfer wirksam demonstriert.

4.2 Wissen: Der Kursteilnehmer muß eine schriftliche Prüfung über das Gerätetauchen bestehen, und der Nachweis darüber muß von der Ausbildungsorganisation aufbewahrt werden. Jede Ausbildungsorganisation muß für die RSTC eine Kopie Ihrer aktuellen Instructor-Prüfung verfügbar haben. Diese Prüfung muß folgende Wissensgebiete auf Instructor Niveau umfassen: Ausrüstung, Physik des Tauchens, Physiologie des Tauchens, das Benutzen der Tauch-Tabellen, die Tauch-Umgebung, und die Ausbildungs-Standards der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation.

4.3 Taucherische-Fähigkeiten: Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor-Ausbilder oder -Prüfer, jene Taucherischen Fähigkeiten auf Instructor Niveau nachweisen, die von der anerkannten Ausbildungsorganisation gefordert werden, und die im Abschnitt 5 dieser Standards umrissen sind.

4.4 HLW: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Herz-Lungen-Wiederbelebung in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß abgeschlossen haben. Dieser HLW Kurs muß zum Zeitpunkt der Zertifizierung gültig (aktuell) sein. Er darf auch Teil des Instructor-Kurses sein, darf aber zu den Mindest-Kurs-Stunden nicht gezählt werden.

4.5 Erste Hilfe: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Erster Hilfe in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß abgeschlossen haben. Dieser Erster Hilfe Kurs muß zum Zeitpunkt der Zertifizierung gültig (aktuell) sein. Der Erste Hilfe Kurs darf auch Teil des Instructor-Kurses sein, darf aber zu den Mindest-Kurs-Stunden nicht gezählt werden.

4.6 Taucher Rettung: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Taucher-Rettungs-Techniken absolvieren. Bei Abschluß dieser Ausbildung muß der Kursteilnehmer einem zertifizierten Instructor-Ausbilder oder -Prüfer Tauch-Rettungs-Fertigkeiten zufriedenstellend nachweisen indem er wenigstens eine (1) Freiwasser-Rettung in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß demonstriert. Taucher-Rettung darf während des Instructor-Kurses unterrichtet werden.

4.7 Ausbildung in der Leitung/Führung taucherischer Aktivitäten: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Gruppen-Kontrolle und Beaufsichtigung Tauch-Aktivitäten, in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß absolvieren.

4.8 Pädagogikschulung: Der Kursteilnehmer muß gelernt haben, wie man Theorieunterrichte vorbereitet, plant und präsentiert (Vortragstechnik), und die von der jeweiligen Ausbildungsorganisation geforderten Fähigkeiten im Pool und im Frei-Wasser methodisch einwandfrei unterrichtet (Praktisch-Methodischer-Lehrauftritt).

4.9 Ausbildungs-Dauer: Der Kursteilnehmer muß mindestens einhundert (100) Stunden spezifischer Ausbildung / Bewertung absolvieren. Mindestens fünfzig (50) Stunden dieser Ausbildung / Bewertung müssen unter der Aufsicht eines zertifizierten Instructor-Ausbilders oder -Prüfers erfolgen und haben die Themen, die in Teil 5.2 angeführt werden zu enthalten. Die übrigen Stunden müssen die Themen, die in Teilen 4.6 und 4.7 angeführt werden einschließen, sind aber nicht ausschließlich auf diese begrenzt.

4.10 Ausbildungs-Aufzeichnungen: Entsprechende Instructor-Ausbildungs-Aufzeichnungen müssen von der anerkannten Ausbildungsorganisation aufbewahrt werden.

5. MINDEST KURS ANFORDERUNGEN

5.1. Einleitende Informationen: Die folgenden Informationen sollte der Instructor Kandidat vor oder bei Kursbeginn erhalten.

I. Zertifizierungs-Anforderungen (siehe Teil 3 und 4)

II. Kursumfang: A. bezügl. der Inhalte B. Wozu die spätere Qualifikation berechtigt

III. Ausrüstungs-Anforderungen

IV. Wie beim Kurs vorgegangen wird

5.2. Kurs-Inhalte: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung unter der Aufsicht eines zertifizierten Instructor-Ausbilders oder -Prüfers absolvieren. Die Ausbildung hat die Themenbereiche, die von der anerkannten Ausbildungsorganisation gefordert werden und in diesem Abschnitt aufgezählt sind (umrissen sind), abzudecken.

I. Unterrichtsvorbereitung, Unterrichtsplanung und Unterrichtspräsentation

II. Bearbeiten (wiederholen) von Pool/sicheren Wasserbereich und Freiwasser-Verfahren, die von der anerkannten Ausbildungsorganisation in der Ausbildung verlangt werden.

III. Problem Lösungen im Pool/sicherem Wasserbereich und im Freiwasser

IV. Präsentieren (halten) von wenigstens drei (3) Theorievorträgen, drei (3) Lehrauftritten im Pool/sicheren Wasserbereich und drei (3) Lehrauftritten im Freiwasser

V. Durcharbeiten und besprechen der Ausbildungs-Standards der anerkannten Ausbildungsorganisation

VI. Besprechen der Anforderungen der anerkannten Ausbildungsorganisation für die Zertifizierung als Taucher

VII. Besprechen der professionellen und moralischen Verantwortung die ein zertifizierter Instructor hat

VIII. Hinweis auf Wissensbereiche wie im Abschnitt 4.2 beschrieben

5.3. Vortrags Präsentationen. Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor-Ausbilder oder -Prüfer an Hand von mindestens drei (3) der unten angeführten Themenbereiche demonstrieren, daß er Vortragsvorbereitung, Vortragsplanung und Vortragspräsentation beherrscht.

I. Ausrüstung

II. Tauchphysik

III. Medizinische Probleme des Tauchens

IV. Verwendung von Tauch-Tabellen

V. Umgebungsbedingungen

VI. Tauchgangs-Planung

VII. Kommunikationen, sowohl Unterwasser als auch an der Oberfläche

VIII. Taucher-Hilfsmaßnahmen (Selbsthilfe / Partnerhilfe)

IX. Empfohlene sichere Tauchpraktiken

X. Wie man beim Tauchen vom Boot aus vorgeht

5.4 Fertigkeiten (Übungen), die im Pool/sicheren Wasserbereich mit der Tauchausrüstung absolviert werden: Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor-Ausbilder oder -Prüfer demonstrieren daß er die taucherischen Fertigkeiten (Übungen) die in diesem Abschnitt aufgezählt sind, selbst beherrscht (Eigenkönnen) und darüber hinaus, über mindestens drei (3) der folgenden Fertigkeiten (Übungen), die im Pool/sicheren Wasserbereich, in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß absolviert werden, Unterrichtseinheiten vorbereiten, planen und präsentieren kann. Dazu gehören auch die Vorbesprechung (Briefing) und Nachbesprechung (Debriefing); Gruppen-Kontrolle und Aufsicht; sowie das Erkennen und Lösen von Problemen.

I. Zusammenbauen und demontieren des Tauchgerätes

II. Ausrüstungs-Kontrolle

III. Ein- und Ausstiegsarten (in- und aus dem Wasser)

IV. Richtiges Bestimmen der Tarierung (Bleimenge)

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Mindest Kurs-Inhalte für Tauchlehrer-Assistenten Zertifizierung

Mindest Kurs-Inhalte für Tauchlehrer-Assistenten Zertifizierung

1. UMFANG UND ZWECK

Diese Standards stellen Mindest-Inhaltsanforderungen für die Ausbildung von Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leitern) dar (z.B. Divemaster, Dive Control Specialist, Brevet 3 Stern und so weiter). Diese Anforderungen sollten nicht als Richtlinie für die optimale Ausbildung eines Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leiters) betrachtet werden. Im Gegenteil, Ausbildungsinhalte, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen, sind wünschenswert. Die Inhalte dieser Standards sind umfassend, sind aber allgemein gehalten. Das heißt, diese Standards beinhalten all die Themenbereiche, die für die Minimum-Ausbildung eines Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leiters) erforderlich sind, aber sie enthalten keine umfassende, detaillierte Auflistung von den Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, die für jeden Bereich erforderlich sind. Diese Punkte werden einfach in den Standards aufgezählt; es wird angenommen, daß ausführliche Kursunterlagen der Ausbildungsorganisationen, die diesen Standards entsprechen, genaue Beschreibungen enthalten. Eine Liste von anerkannten Ausbildungsorganisationen, die sehr ausführliche Kursinhalte, die den Standards entsprechen, veröffentlicht haben, finden Sie in Anhang A.

Empfehlungen hinsichtlich detaillierteren Lehrinhalten zu jedem Themenbereich finden Sie in einer Liste von anerkannten pädagogischen Lehrunterlagen in Anhang B .

Obwohl die angeführten Wissensbereiche scheinbar in einer logischen Reihenfolge angeführt sind, sollten diese Angaben nicht als Lehrplan gesehen werden. Das heißt, die Reihenfolge in der die Wissensinhalte in den Standards präsentiert werden bedeutet nicht, daß diese Reihenfolge im Unterricht eingehalten werden muß. Es ist auch nicht die Absicht, bei den Anforderungen, die in diesem Werk präsentiert werden, Schwerpunkte auf besondere Themenbereiche (oder die Art, in der sie unterrichtet werden) zu setzen. Kursinhaltsangaben, Lehrpläne und andere Ausbildungsunterlagen, die von anerkannten Tauch-Ausbildungsorganisationen für die Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leiter) Ausbildung erstellt wurden, dienen als Richtlinien für die Reihenfolge und Gewichtung, die den, in diesen Standards enthaltenen Inhaltsanforderungen zukommen. Entscheidungen hinsichtlich Reihung und Wertung liegen im Ermessen der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation und müssen mit Rücksichtnahme auf Umweltfaktoren, Lehrer-Eigenschaften, und andere relevante Überlegungen gemacht werden.

Der Zweck dieser Standards ist es, einzelnen Individuen eine anerkannte Ausbildung als Tauchlehrer-Assistent (Tauchgruppen-Leiter) zu ermöglichen. Die Standards erfassen die Beaufsichtigung von Freizeit-Tauchern und die Unterstützung in der Ausbildung solcher Taucher. Ein zertifizierter Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leiter) ist berechtigt das Wissen und die Fähigkeiten anzuwenden, die in diesen Standards festgelegt werden, um zertifizierten Instructoren bei der theoretischen und praktischen Ausbildung von Freizeit Tauchern zu assistieren, und um Tauch-Aktivitäten in dem Ausmaß zu beaufsichtigen und zu führen, wie dies in den Richtlinien der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation festgelegt ist.

[Anm M.D.: Im weiteren Text wird statt “Tauchlehrer-Assistent (Tauchgruppen-Leiter)” nur mehr “Tauchgruppen-Leiter” verwendet]

 

2. BEGRIFFSBESTIMMUNG

ZERTIFIZIERUNG: Der Inhaber hat alle Anforderungen eines Tauchgruppen-Leiter Ausbildungskurses erfüllt. Diese Zertifizierung wird, durch eine anerkannte Ausbildungsorganisation auf Grund der Bestätigung ausgestellt, daß alle Kursanforderungen zufriedenstellend erfüllt worden sind (wie im persönlichen Logbuch und Ausbildungsnachweis des Inhabers dokumentiert wird).

ZERTIFIZIERTER TAUCHGRUPPEN-LEITER: Eine Person, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt qualifiziert ist und von einer anerkannten Ausbildungsorganisation berechtigt ist, Instructoren bei der Ausbildung von Freizeit-Tauchern zu assistieren, und Tauch-Aktivitäten in dem Ausmaß zu beaufsichtigen und zu führen wie dies in den Richtlinien der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation festgelegt ist. Um diese Berechtigung zu erhalten, muß der Tauchgruppen-Leiter den jährlichen Verlängerungs-Anforderungen der anerkannten Ausbildungsorganisation entsprechen.

KURS ZUM ZERTIFIZIERTEN TAUCHGRUPPEN-LEITER: Der Ausbildungskurs zum Tauchgruppen-Leiter, der dazu führt, daß eine Tauchgruppen-Leiter Zertifizierung durch ein anerkannte Ausbildungsorganisation ausgestellt wird. Der erfolgreiche Abschluß eines Kurses, der diesen Standards entspricht oder sie übersteigt, qualifiziert (berechtigt) den Absolventen dazu, das Wissen und die Fähigkeiten, die in diesen Standards umrissen sind, anzuwenden, um zertifizierten Instructoren bei der theoretischen und praktischen Ausbildung von Freizeit-Tauchern zu assistieren, und um Tauch-Aktivitäten in dem Ausmaß zu beaufsichtigen und zu führen, wie dies in den Richtlinien der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation festgelegt ist.

MINDEST -TAUCHAUSRÜSTUNG DES TAUCHGRUPPEN-LEITERS: Diese Ausrüstung muß mindestens aus folgenden Teilen bestehen: Flossen, Maske, Schnorchel, Preßluft-Flasche mit Ventil, Tariermittel mit Inflator, Rückentrage, Regler, Alternative Luft Versorgung (aktives Luft-Liefer-System), Finimeter, Gewicht-Ballast-System (Bleigurt) und Kälteschutz-Anzug (falls angebracht), Zeitmeßgerät, Tiefenmesser, Tauchermesser/Taucher-Werkzeug (außer wenn dies durch örtliche Gesetze verboten ist), Kompaß/Richtungsanzeige, Not-Signal-Gerät, (Schreib-)Tafel und Tauch Tabellen.

AKTUELL oder GÜLTIG (im Sinne von nicht abgelaufen): Zertifikat oder ausgestelltes Dokument, welches sein Ablaufdatum nicht vor der Ausstellung der Tauchggruppen-Leiter-Zertifizierung erreicht hat.

TAUCHER-RETTUNG (Rettungstaucher): Ausbildung, die von einer anerkannten Ausbildungsorganisation angeboten wird, die gezielte theoretische und praktische Ausbildung in folgenden Gebieten einschließt: Selbst-Hilfe, Selbst-Rettung, Partner-Hilfe, Partner-Rettung, Notfalls-Planung und Unfalls-Verfahren.

3. VORAUSSETZUNGEN

Um an einem Tauchgruppen-Leiter Kurs teilnehmen zu dürfen sind folgende Mindestvoraussetzungen erforderlich.

3.1 Alter:. Der Kursteilnehmer muß mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein; es gibt keine obere Altersbegrenzung.

3.2 Ärztliche Untersuchung: Der Kursteilnehmer muß eine gültige ärztliche Untersuchung nachweisen und von einem Arzt für tauchtauglich erklärt worden sein bevor er an der Ausbildung im Wasser teilnehmen darf.

3.3 Im Logbuch nachgewiesene Tauchgänge: Der Kursteilnehmer muß mindestens zwanzig (20) Freiwasser Tauchgänge absolviert und im Logbuch eingetragen haben (diese sind durch Vorlage des Logbuches nachzuweisen).

3.4 Mindest Tauchausrüstung des Tauchgruppen-Leiters: Der Kursteilnehmer muß die mindest Tauchausrüstung des Tauchgruppen-Leiters besitzen.

3.5 Minimum an Taucherfahrung: Der Kursteilnehmer muß Erfahrung beim Nacht-Tauchen, Tief-Tauchen, Suchen und Bergen, und Navigation haben (diese ist durch Vorlage des Logbuches nachzuweisen).

3.6 Mindest Tauchgruppen-Leiter Zertifizierung: Der Kursteilnehmer muß die Anforderungen für einen Grundstufenkurs erfüllt haben und eine Grundstufen Zertifizierung besitzen.

4. ERFORDERNISSE FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG

Um als Tauchgruppen-Leiter zertifiziert zu werden, muß ein Kursteilnehmer folgende Mindestanforderungen erfüllen.

 

4.1 Beurteilung der körperlichen Kondition und Schwimmfähigkeit: Der Kursteilnehmer muß seine schwimmerischen Fähigkeiten nachweisen, indem er, die von der jeweiligen Ausbildungsorganisation geforderte Schwimmprüfung einem zertifizierten Instructor wirksam demonstriert.

4.2 Wissen: Der Kursteilnehmer muß eine schriftliche Prüfung über das Gerätetauchen bestehen, und der Nachweis darüber muß vom Instructor oder von der Ausbildungsorganisation aufbewahrt werden. Jede Ausbildungsorganisation muß für die RSTC eine Kopie Ihrer aktuellen Tauchgruppen-Leiter-Prüfung verfügbar haben. Diese Prüfung muß folgende Wissensgebiete auf Tauchgruppen-Leiter Niveau umfassen: Ausrüstung, Physik des Tauchens, Physiologie des Tauchens, Benutzen der Tauch-Tabellen, die ‘Tauch-Umgebung’, Gruppen-Kontrolle, Unfall-Management, Tauchgangs-Planung, das Beaufsichtigen von Tauchern und die Ausbildungs-Standards der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation.

4.3 Taucherische-Fähigkeiten: Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor, jene taucherischen Fähigkeiten auf Tauchgruppen-Leiter Niveau nachweisen, die von der anerkannten Ausbildungsorganisation gefordert werden, und die im Abschnitt 5 dieser Standards umrissen sind.

4.4 HLW: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Herz-Lungen-Wiederbelebung in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß abgeschlossen haben. Dieser HLW Kurs darf auch Teil des Tauchgruppen-Leiter-Kurses sein, darf aber zu den Mindest-Kurs-Stunden nicht gezählt werden.

4.5 Erste Hilfe: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Erster Hilfe in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß abgeschlossen haben. Dieser Erste Hilfe Kurs darf auch Teil des Tauchgruppen-Leiter-Kurses sein, darf aber zu den Mindest-Kurs-Stunden nicht gezählt werden.

4.6 Taucher Rettung: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Taucher-Rettungs-Techniken absolvieren. Bei Abschluß dieser Ausbildung muß der Kursteilnehmer einem zertifizierten Instructor Tauch-Rettungs-Fertigkeiten zufriedenstellend nachweisen, indem er wenigstens eine (1) Frei-Wasser-Rettung in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß demonstriert. Taucher-Rettung darf während des Tauchgruppen-Leiter-Kurses unterrichtet werden.

4.7 Problem Lösungen: Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor die Fähigkeit, taucherische Probleme im Wasser und außerhalb des Wassers zu lösen, zufriedenstellend nachweisen.

4.8 Nutzanwendung: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung im Planen, im Management und in der Kontrolle von Tauch-Aktivitäten, in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß absolvieren.

4.9 Ausbildungs-Dauer: Der Kursteilnehmer muß mindestens vierzig (40) Stunden spezifischer Ausbildung / Bewertung absolvieren. Mindestens dreißig (30) Stunden dieser Ausbildung / Bewertung müssen unter der Aufsicht eines zertifizierten Instructors erfolgen und haben die Themen, die in Teil 5.2 angeführt werden zu enthalten. Die übrigen Stunden müssen die Themen, die in Teil 4.6 angeführt werden einschließen, sind aber nicht ausschließlich auf diese begrenzt.

4.10 Aufzeichnungen: Entsprechende Tauchgruppen-Leiter-Ausbildungs-Aufzeichnungen müssen von der anerkannten Ausbildungsorganisation aufbewahrt werden.

5. MINDEST KURS ANFORDERUNGEN

 

5.1. Einleitende Informationen: Die folgenden Informationen sollte der Tauchgruppen-Leiter Kandidat vor oder bei Kursbeginn erhalten.

I. Zertifizierungs-Anforderungen (siehe Teil 3 und 4)

II. Kursumfang: A. bezügl. der Inhalte B. Wozu die spätere Qualifikation berechtigt

III. Ausrüstungs-Anforderungen

IV. Wie beim Kurs vorgegangen wird

5.2. Kurs-Inhalte. Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung unter der Aufsicht eines zertifizierten Instructors absolvieren. Die Ausbildung hat die Themenbereiche, die von der anerkannten Ausbildungsorganisation gefordert werden und in diesem Abschnitt aufgezählt sind (umrissen sind), abzudecken.

I. Vorbereitung, Planung und Kontrolle beim Tauchgangs-Management und bei Tauch-Aktivitäten

II. Bearbeiten (wiederholen) von Pool und Freiwasser-Verfahren, die von der anerkannten Ausbildungsorganisation in der Ausbildung verlangt werden.

III. Problem Lösungen im Pool/sicherem Wasserbereich und im Freiwasser

IV. Absolvieren von wenigstens fünf (5) geeigneten Lehreinheiten zum Thema Tauchgangs-Management oder Tauch-Aktivitäten

V. Durcharbeiten und besprechen der Ausbildungs-Standards der anerkannten Ausbildungsorganisation

VI. Besprechen der Anforderungen der anerkannten Ausbildungsorganisation für die Zertifizierung als Tauchgruppen-Leiter

VII. Besprechen der professionellen und moralischen Verantwortung, die ein zertifizierter Tauchgruppen-Leiter hat

VIII. Hinweis auf Wissensbereiche wie im Abschnitt 4.2 beschrieben

5.3. Eigenkönnen-Entwicklung. Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor demonstrieren, daß er sowohl die Planung und Kontrolle beim Tauchgangs-Management beherrscht als auch über das, für die Zertifizierung erforderliche Wissen folgender Themenbereiche verfügt.

I. Ausrüstung

II. Tauchphysik

III. Medizinische Probleme des Tauchens

IV. Verwendung von Tauch-Tabellen

V. Umgebungsbedingungen

VI. Tauchgangs-Planung und Tauch-Management-Kontrolle

VII. Kommunikationen, sowohl Unterwasser als auch an der Oberfläche

VIII. Taucher-Hilfsmaßnahmen

IX. Empfohlene sichere Tauchpraktiken

X. Wie man beim Tauchen vom Boot aus vorgeht

XI. Vorgangsweise beim Nachttauchen

XII. Unfall-Management

5.4 Fertigkeiten (Übungen), die im Pool/sicheren Wasserbereich mit der Tauchausrüstung absolviert werden: Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor die taucherischen Fertigkeiten (Übungen) demonstrieren, die in diesem Abschnitt aufgezählt sind; dazu gehören auch die Vorbereitung und das Planen (inklusive Vorbesprechung (Briefing) und Nachbesprechung (Debriefing)); Gruppen-Kontrolle und Aufsicht; das Erkennen und Lösen von Problemen bei mindestens einer der folgenden Fertigkeiten (Übungen), die im Pool/sicheren Wasserbereich absolviert werden, in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß.

I. Zusammenbauen und demontieren des Tauchgerätes

II. Ausrüstungs-Kontrolle

III. Ein- und Ausstiegsarten (in- und aus dem Wasser)

IV. Richtiges Bestimmen der Tarierung (Bleimenge)

V. Mundstück ausblasen - Schnorchel und Regler

VI. Regler-wiederauffinden (-aufnehmen)

VII. Regler / Schnorchel Wechsel an der Oberfläche

VIII. Kontrolliertes abtauchen (Abstiege) und auftauchen (Aufstiege)

IX. Unterwasser flossenschwimmen

X. Maske ausblasen

XI. Unterwasser Übungen - mit und ohne Maske

XII. Richtiges Verhalten bei - / und Anwenden des Partner-Systems

XIII. Tarier-Kontrolle (richtiges Tarieren)- Unterwasser und an der Oberfläche

XIV. Schnorcheln an der Oberfläche mit kompletter Tauchausrüstung

XV. Entfernen und wieder anlegen des Bleigurtes / Ballast Systems

XVI. Tauchgerät ablegen und wieder anlegen

XVII. Luftnot Alternativen

5.5 Freiwasser-Ausbildung: Der Kursteilnehmer muß mit einer, für die Ausbildung geeigneten Tauchausrüstung, einem zertifizierten Instructor im Freiwasser demonstrieren, daß er die Vorbereitung und das Planen (inklusive Vorbesprechung (Briefing) und Nachbesprechung (Debriefing)) sowie Gruppen-Kontrolle und Aufsicht bei mindestens zwei (2) Freiwasser-Tauchgängen, die folgende Fertigkeiten (Übungen) beinhalten, beherrscht. Bei mindestens einem davon muß er Probleme erkennen und lösen, die sich aus den folgenden Fertigkeiten (Übungen), in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß ergeben.

I. Zusammenbauen und demontieren des Tauchgerätes

II. Ausrüstungs-Kontrolle

III. Ein- und Ausstiegsarten (in- und aus dem Wasser)

IV. Richtiges Bestimmen der Tarierung (Bleimenge)

V. Mundstück ausblasen - Schnorchel und Regler

VI. Regler-wiederauffinden (-aufnehmen)

VII. Regler / Schnorchel Wechsel an der Oberfläche

VIII. Kontrolliertes abtauchen (Abstiege) und auftauchen (Aufstiege)

IX. Unterwasser flossenschwimmen

X. Maske ausblasen

XI. Richtiges Verhalten bei - / und Anwenden des Partner-Systems

XII. Tarier-Kontrolle (richtiges Tarieren)- Unterwasser und an der Oberfläche

XIII. Tauchpartner-Hilfe-Techniken

XIV. Schnorcheln an der Oberfläche mit kompletter Tauchausrüstung

XV. Entfernen und wieder anlegen des Bleigurtes / Ballast Systems

XVI. Tauchgerät ablegen und wieder anlegen

XVII. Luftnot Alternativen

XVIII. Ausrüstungspflege und -instandhaltung

Mindest Kurs-Inhalte für Tauchlehrer-Assistenten Zertifizierung

1. UMFANG UND ZWECK

Diese Standards stellen Mindest-Inhaltsanforderungen für die Ausbildung von Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leitern) dar (z.B. Divemaster, Dive Control Specialist, Brevet 3 Stern und so weiter). Diese Anforderungen sollten nicht als Richtlinie für die optimale Ausbildung eines Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leiters) betrachtet werden. Im Gegenteil, Ausbildungsinhalte, die über diese Mindestanforderungen hinausgehen, sind wünschenswert. Die Inhalte dieser Standards sind umfassend, sind aber allgemein gehalten. Das heißt, diese Standards beinhalten all die Themenbereiche, die für die Minimum-Ausbildung eines Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leiters) erforderlich sind, aber sie enthalten keine umfassende, detaillierte Auflistung von den Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnissen, die für jeden Bereich erforderlich sind. Diese Punkte werden einfach in den Standards aufgezählt; es wird angenommen, daß ausführliche Kursunterlagen der Ausbildungsorganisationen, die diesen Standards entsprechen, genaue Beschreibungen enthalten. Eine Liste von anerkannten Ausbildungsorganisationen, die sehr ausführliche Kursinhalte, die den Standards entsprechen, veröffentlicht haben, finden Sie in Anhang A.

Empfehlungen hinsichtlich detaillierteren Lehrinhalten zu jedem Themenbereich finden Sie in einer Liste von anerkannten pädagogischen Lehrunterlagen in Anhang B .

Obwohl die angeführten Wissensbereiche scheinbar in einer logischen Reihenfolge angeführt sind, sollten diese Angaben nicht als Lehrplan gesehen werden. Das heißt, die Reihenfolge in der die Wissensinhalte in den Standards präsentiert werden bedeutet nicht, daß diese Reihenfolge im Unterricht eingehalten werden muß. Es ist auch nicht die Absicht, bei den Anforderungen, die in diesem Werk präsentiert werden, Schwerpunkte auf besondere Themenbereiche (oder die Art, in der sie unterrichtet werden) zu setzen. Kursinhaltsangaben, Lehrpläne und andere Ausbildungsunterlagen, die von anerkannten Tauch-Ausbildungsorganisationen für die Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leiter) Ausbildung erstellt wurden, dienen als Richtlinien für die Reihenfolge und Gewichtung, die den, in diesen Standards enthaltenen Inhaltsanforderungen zukommen. Entscheidungen hinsichtlich Reihung und Wertung liegen im Ermessen der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation und müssen mit Rücksichtnahme auf Umweltfaktoren, Lehrer-Eigenschaften, und andere relevante Überlegungen gemacht werden.

Der Zweck dieser Standards ist es, einzelnen Individuen eine anerkannte Ausbildung als Tauchlehrer-Assistent (Tauchgruppen-Leiter) zu ermöglichen. Die Standards erfassen die Beaufsichtigung von Freizeit-Tauchern und die Unterstützung in der Ausbildung solcher Taucher. Ein zertifizierter Tauchlehrer-Assistenten (Tauchgruppen-Leiter) ist berechtigt das Wissen und die Fähigkeiten anzuwenden, die in diesen Standards festgelegt werden, um zertifizierten Instructoren bei der theoretischen und praktischen Ausbildung von Freizeit Tauchern zu assistieren, und um Tauch-Aktivitäten in dem Ausmaß zu beaufsichtigen und zu führen, wie dies in den Richtlinien der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation festgelegt ist.

[Anm M.D.: Im weiteren Text wird statt “Tauchlehrer-Assistent (Tauchgruppen-Leiter)” nur mehr “Tauchgruppen-Leiter” verwendet]

 

2. BEGRIFFSBESTIMMUNG

ZERTIFIZIERUNG: Der Inhaber hat alle Anforderungen eines Tauchgruppen-Leiter Ausbildungskurses erfüllt. Diese Zertifizierung wird, durch eine anerkannte Ausbildungsorganisation auf Grund der Bestätigung ausgestellt, daß alle Kursanforderungen zufriedenstellend erfüllt worden sind (wie im persönlichen Logbuch und Ausbildungsnachweis des Inhabers dokumentiert wird).

ZERTIFIZIERTER TAUCHGRUPPEN-LEITER: Eine Person, die zum gegenwärtigen Zeitpunkt qualifiziert ist und von einer anerkannten Ausbildungsorganisation berechtigt ist, Instructoren bei der Ausbildung von Freizeit-Tauchern zu assistieren, und Tauch-Aktivitäten in dem Ausmaß zu beaufsichtigen und zu führen wie dies in den Richtlinien der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation festgelegt ist. Um diese Berechtigung zu erhalten, muß der Tauchgruppen-Leiter den jährlichen Verlängerungs-Anforderungen der anerkannten Ausbildungsorganisation entsprechen.

KURS ZUM ZERTIFIZIERTEN TAUCHGRUPPEN-LEITER: Der Ausbildungskurs zum Tauchgruppen-Leiter, der dazu führt, daß eine Tauchgruppen-Leiter Zertifizierung durch ein anerkannte Ausbildungsorganisation ausgestellt wird. Der erfolgreiche Abschluß eines Kurses, der diesen Standards entspricht oder sie übersteigt, qualifiziert (berechtigt) den Absolventen dazu, das Wissen und die Fähigkeiten, die in diesen Standards umrissen sind, anzuwenden, um zertifizierten Instructoren bei der theoretischen und praktischen Ausbildung von Freizeit-Tauchern zu assistieren, und um Tauch-Aktivitäten in dem Ausmaß zu beaufsichtigen und zu führen, wie dies in den Richtlinien der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation festgelegt ist.

MINDEST -TAUCHAUSRÜSTUNG DES TAUCHGRUPPEN-LEITERS: Diese Ausrüstung muß mindestens aus folgenden Teilen bestehen: Flossen, Maske, Schnorchel, Preßluft-Flasche mit Ventil, Tariermittel mit Inflator, Rückentrage, Regler, Alternative Luft Versorgung (aktives Luft-Liefer-System), Finimeter, Gewicht-Ballast-System (Bleigurt) und Kälteschutz-Anzug (falls angebracht), Zeitmeßgerät, Tiefenmesser, Tauchermesser/Taucher-Werkzeug (außer wenn dies durch örtliche Gesetze verboten ist), Kompaß/Richtungsanzeige, Not-Signal-Gerät, (Schreib-)Tafel und Tauch Tabellen.

AKTUELL oder GÜLTIG (im Sinne von nicht abgelaufen): Zertifikat oder ausgestelltes Dokument, welches sein Ablaufdatum nicht vor der Ausstellung der Tauchggruppen-Leiter-Zertifizierung erreicht hat.

TAUCHER-RETTUNG (Rettungstaucher): Ausbildung, die von einer anerkannten Ausbildungsorganisation angeboten wird, die gezielte theoretische und praktische Ausbildung in folgenden Gebieten einschließt: Selbst-Hilfe, Selbst-Rettung, Partner-Hilfe, Partner-Rettung, Notfalls-Planung und Unfalls-Verfahren.

3. VORAUSSETZUNGEN

Um an einem Tauchgruppen-Leiter Kurs teilnehmen zu dürfen sind folgende Mindestvoraussetzungen erforderlich.

3.1 Alter:. Der Kursteilnehmer muß mindestens achtzehn (18) Jahre alt sein; es gibt keine obere Altersbegrenzung.

3.2 Ärztliche Untersuchung: Der Kursteilnehmer muß eine gültige ärztliche Untersuchung nachweisen und von einem Arzt für tauchtauglich erklärt worden sein bevor er an der Ausbildung im Wasser teilnehmen darf.

3.3 Im Logbuch nachgewiesene Tauchgänge: Der Kursteilnehmer muß mindestens zwanzig (20) Freiwasser Tauchgänge absolviert und im Logbuch eingetragen haben (diese sind durch Vorlage des Logbuches nachzuweisen).

3.4 Mindest Tauchausrüstung des Tauchgruppen-Leiters: Der Kursteilnehmer muß die mindest Tauchausrüstung des Tauchgruppen-Leiters besitzen.

3.5 Minimum an Taucherfahrung: Der Kursteilnehmer muß Erfahrung beim Nacht-Tauchen, Tief-Tauchen, Suchen und Bergen, und Navigation haben (diese ist durch Vorlage des Logbuches nachzuweisen).

3.6 Mindest Tauchgruppen-Leiter Zertifizierung: Der Kursteilnehmer muß die Anforderungen für einen Grundstufenkurs erfüllt haben und eine Grundstufen Zertifizierung besitzen.

4. ERFORDERNISSE FÜR DIE ZERTIFIZIERUNG

Um als Tauchgruppen-Leiter zertifiziert zu werden, muß ein Kursteilnehmer folgende Mindestanforderungen erfüllen.

 

4.1 Beurteilung der körperlichen Kondition und Schwimmfähigkeit: Der Kursteilnehmer muß seine schwimmerischen Fähigkeiten nachweisen, indem er, die von der jeweiligen Ausbildungsorganisation geforderte Schwimmprüfung einem zertifizierten Instructor wirksam demonstriert.

4.2 Wissen: Der Kursteilnehmer muß eine schriftliche Prüfung über das Gerätetauchen bestehen, und der Nachweis darüber muß vom Instructor oder von der Ausbildungsorganisation aufbewahrt werden. Jede Ausbildungsorganisation muß für die RSTC eine Kopie Ihrer aktuellen Tauchgruppen-Leiter-Prüfung verfügbar haben. Diese Prüfung muß folgende Wissensgebiete auf Tauchgruppen-Leiter Niveau umfassen: Ausrüstung, Physik des Tauchens, Physiologie des Tauchens, Benutzen der Tauch-Tabellen, die ‘Tauch-Umgebung’, Gruppen-Kontrolle, Unfall-Management, Tauchgangs-Planung, das Beaufsichtigen von Tauchern und die Ausbildungs-Standards der jeweiligen anerkannten Ausbildungsorganisation.

4.3 Taucherische-Fähigkeiten: Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor, jene taucherischen Fähigkeiten auf Tauchgruppen-Leiter Niveau nachweisen, die von der anerkannten Ausbildungsorganisation gefordert werden, und die im Abschnitt 5 dieser Standards umrissen sind.

4.4 HLW: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Herz-Lungen-Wiederbelebung in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß abgeschlossen haben. Dieser HLW Kurs darf auch Teil des Tauchgruppen-Leiter-Kurses sein, darf aber zu den Mindest-Kurs-Stunden nicht gezählt werden.

4.5 Erste Hilfe: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Erster Hilfe in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß abgeschlossen haben. Dieser Erste Hilfe Kurs darf auch Teil des Tauchgruppen-Leiter-Kurses sein, darf aber zu den Mindest-Kurs-Stunden nicht gezählt werden.

4.6 Taucher Rettung: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung in Taucher-Rettungs-Techniken absolvieren. Bei Abschluß dieser Ausbildung muß der Kursteilnehmer einem zertifizierten Instructor Tauch-Rettungs-Fertigkeiten zufriedenstellend nachweisen, indem er wenigstens eine (1) Frei-Wasser-Rettung in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß demonstriert. Taucher-Rettung darf während des Tauchgruppen-Leiter-Kurses unterrichtet werden.

4.7 Problem Lösungen: Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor die Fähigkeit, taucherische Probleme im Wasser und außerhalb des Wassers zu lösen, zufriedenstellend nachweisen.

4.8 Nutzanwendung: Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung im Planen, im Management und in der Kontrolle von Tauch-Aktivitäten, in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß absolvieren.

4.9 Ausbildungs-Dauer: Der Kursteilnehmer muß mindestens vierzig (40) Stunden spezifischer Ausbildung / Bewertung absolvieren. Mindestens dreißig (30) Stunden dieser Ausbildung / Bewertung müssen unter der Aufsicht eines zertifizierten Instructors erfolgen und haben die Themen, die in Teil 5.2 angeführt werden zu enthalten. Die übrigen Stunden müssen die Themen, die in Teil 4.6 angeführt werden einschließen, sind aber nicht ausschließlich auf diese begrenzt.

4.10 Aufzeichnungen: Entsprechende Tauchgruppen-Leiter-Ausbildungs-Aufzeichnungen müssen von der anerkannten Ausbildungsorganisation aufbewahrt werden.

5. MINDEST KURS ANFORDERUNGEN

 

5.1. Einleitende Informationen: Die folgenden Informationen sollte der Tauchgruppen-Leiter Kandidat vor oder bei Kursbeginn erhalten.

I. Zertifizierungs-Anforderungen (siehe Teil 3 und 4)

II. Kursumfang: A. bezügl. der Inhalte B. Wozu die spätere Qualifikation berechtigt

III. Ausrüstungs-Anforderungen

IV. Wie beim Kurs vorgegangen wird

5.2. Kurs-Inhalte. Der Kursteilnehmer muß eine Ausbildung unter der Aufsicht eines zertifizierten Instructors absolvieren. Die Ausbildung hat die Themenbereiche, die von der anerkannten Ausbildungsorganisation gefordert werden und in diesem Abschnitt aufgezählt sind (umrissen sind), abzudecken.

I. Vorbereitung, Planung und Kontrolle beim Tauchgangs-Management und bei Tauch-Aktivitäten

II. Bearbeiten (wiederholen) von Pool und Freiwasser-Verfahren, die von der anerkannten Ausbildungsorganisation in der Ausbildung verlangt werden.

III. Problem Lösungen im Pool/sicherem Wasserbereich und im Freiwasser

IV. Absolvieren von wenigstens fünf (5) geeigneten Lehreinheiten zum Thema Tauchgangs-Management oder Tauch-Aktivitäten

V. Durcharbeiten und besprechen der Ausbildungs-Standards der anerkannten Ausbildungsorganisation

VI. Besprechen der Anforderungen der anerkannten Ausbildungsorganisation für die Zertifizierung als Tauchgruppen-Leiter

VII. Besprechen der professionellen und moralischen Verantwortung, die ein zertifizierter Tauchgruppen-Leiter hat

VIII. Hinweis auf Wissensbereiche wie im Abschnitt 4.2 beschrieben

5.3. Eigenkönnen-Entwicklung. Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor demonstrieren, daß er sowohl die Planung und Kontrolle beim Tauchgangs-Management beherrscht als auch über das, für die Zertifizierung erforderliche Wissen folgender Themenbereiche verfügt.

I. Ausrüstung

II. Tauchphysik

III. Medizinische Probleme des Tauchens

IV. Verwendung von Tauch-Tabellen

V. Umgebungsbedingungen

VI. Tauchgangs-Planung und Tauch-Management-Kontrolle

VII. Kommunikationen, sowohl Unterwasser als auch an der Oberfläche

VIII. Taucher-Hilfsmaßnahmen

IX. Empfohlene sichere Tauchpraktiken

X. Wie man beim Tauchen vom Boot aus vorgeht

XI. Vorgangsweise beim Nachttauchen

XII. Unfall-Management

5.4 Fertigkeiten (Übungen), die im Pool/sicheren Wasserbereich mit der Tauchausrüstung absolviert werden: Der Kursteilnehmer muß einem zertifizierten Instructor die taucherischen Fertigkeiten (Übungen) demonstrieren, die in diesem Abschnitt aufgezählt sind; dazu gehören auch die Vorbereitung und das Planen (inklusive Vorbesprechung (Briefing) und Nachbesprechung (Debriefing)); Gruppen-Kontrolle und Aufsicht; das Erkennen und Lösen von Problemen bei mindestens einer der folgenden Fertigkeiten (Übungen), die im Pool/sicheren Wasserbereich absolviert werden, in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß.

I. Zusammenbauen und demontieren des Tauchgerätes

II. Ausrüstungs-Kontrolle

III. Ein- und Ausstiegsarten (in- und aus dem Wasser)

IV. Richtiges Bestimmen der Tarierung (Bleimenge)

V. Mundstück ausblasen - Schnorchel und Regler

VI. Regler-wiederauffinden (-aufnehmen)

VII. Regler / Schnorchel Wechsel an der Oberfläche

VIII. Kontrolliertes abtauchen (Abstiege) und auftauchen (Aufstiege)

IX. Unterwasser flossenschwimmen

X. Maske ausblasen

XI. Unterwasser Übungen - mit und ohne Maske

XII. Richtiges Verhalten bei - / und Anwenden des Partner-Systems

XIII. Tarier-Kontrolle (richtiges Tarieren)- Unterwasser und an der Oberfläche

XIV. Schnorcheln an der Oberfläche mit kompletter Tauchausrüstung

XV. Entfernen und wieder anlegen des Bleigurtes / Ballast Systems

XVI. Tauchgerät ablegen und wieder anlegen

XVII. Luftnot Alternativen

5.5 Freiwasser-Ausbildung: Der Kursteilnehmer muß mit einer, für die Ausbildung geeigneten Tauchausrüstung, einem zertifizierten Instructor im Freiwasser demonstrieren, daß er die Vorbereitung und das Planen (inklusive Vorbesprechung (Briefing) und Nachbesprechung (Debriefing)) sowie Gruppen-Kontrolle und Aufsicht bei mindestens zwei (2) Freiwasser-Tauchgängen, die folgende Fertigkeiten (Übungen) beinhalten, beherrscht. Bei mindestens einem davon muß er Probleme erkennen und lösen, die sich aus den folgenden Fertigkeiten (Übungen), in dem von der anerkannten Ausbildungsorganisation geforderten Ausmaß ergeben.

I. Zusammenbauen und demontieren des Tauchgerätes

II. Ausrüstungs-Kontrolle

III. Ein- und Ausstiegsarten (in- und aus dem Wasser)

IV. Richtiges Bestimmen der Tarierung (Bleimenge)

V. Mundstück ausblasen - Schnorchel und Regler

VI. Regler-wiederauffinden (-aufnehmen)

VII. Regler / Schnorchel Wechsel an der Oberfläche

VIII. Kontrolliertes abtauchen (Abstiege) und auftauchen (Aufstiege)

IX. Unterwasser flossenschwimmen

X. Maske ausblasen

XI. Richtiges Verhalten bei - / und Anwenden des Partner-Systems

XII. Tarier-Kontrolle (richtiges Tarieren)- Unterwasser und an der Oberfläche

XIII. Tauchpartner-Hilfe-Techniken

XIV. Schnorcheln an der Oberfläche mit kompletter Tauchausrüstung

XV. Entfernen und wieder anlegen des Bleigurtes / Ballast Systems

XVI. Tauchgerät ablegen und wieder anlegen

XVII. Luftnot Alternativen

XVIII. Ausrüstungspflege und -instandhaltung

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